Steuertermin: 15.02.2026
Fällig sind:
Grundsteuer A/B – 1. Rate Vierteljahres-Zahler
Gewerbesteuer – 1. Rate Vorauszahlung
Hundesteuer – Jahresbetrag
Verbrauchsgebührenabrechnung 2025:
Markt Abtswind – fällig am 19.02.2026
Gemeinde Castell – fällig am 20.02.2026
Markt Rüdenhausen – fällig am 23.02.2026
Markt Wiesentheid – fällig am 02.03.2026
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer nur fällig ist, wenn Sie einen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben. Die bisherige Grundsteuerfestsetzung nach altem Recht wurde zum 31.12.2024 beendet.
Wir bitten um Überweisung, soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit in Anspruch und erteilen Sie ein Sepa-Lastschriftmandat. Das Formular steht digital unter wiesentheid.digital zur Verfügung.
Finanzverwaltung der VGem Wiesentheid

