Steuertermin: 01.07.2025
Fällig sind: Grundsteuer A/B Gesamtjahreszahler
Weinbauabgaben Jahresabgabe
Bitte beachten Sie, dass die Grundsteuer nur fällig ist, wenn Sie einen Gebührenbescheid für das Jahr 2025 erhalten haben. Die bisherige Grundsteuerfestsetzung nach altem Recht wurde zum 31.12.2024 beendet.
Wir bitten um termingerechte Überweisung, soweit kein Sepa-Lastschriftmandat vorliegt. Bitte nehmen Sie die Möglichkeit in Anspruch und erteilen ein Sepa-Lastschriftmandat. Das Formular steht digital unter wiesentheid.digital zur Verfügung.
