Bekanntmachung der VGem. Wiesentheid gemäß der

– § 10 Abs. 3 Sätze 5-7 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wiesentheid
– § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Abtswind
– § 10 Abs. 3 Sätze 3-4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Castell
– § 10 Abs. 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Rüdenhausen

über die Meldung der

Tierbestände (für die Kanalbenutzungsgebühren)

Seit dem 01.01.2004 werden die Tierseuchenbeiträge direkt von der Bayerischen Tierseuchenkasse erhoben und die Gemeinden haben kein Auskunftsrecht gegenüber der Bayer. Tierseuchenkasse. Daher ist die Meldung der Tierbestände für die Berechnung der Kanalbenutzungsgebühren (Abzug für Großvieheinheiten) an die Gemeinde zusätzlich notwendig.

Bitte beachten Sie, dass ohne Abgabe dieser Meldung ein Abzug der Großvieheinheiten nicht möglich ist.

Dies gilt für alle Tierhalter, die Ihre Tiere aus der gemeindlichen Wasserversorgung tränken!
Für aus Brunnen getränkte Tiere werden keine Kanalgebühren erlassen. Stichtag für die Erfassung ist die Tierhaltung zum 03.12.2025.

Das Formular steht digital zur Verfügung, Rubrik: Verwaltungsgemeinschaft, Meldung Großvieheinheiten
Es ist auch unter steueramt@wiesentheid.de auf Anforderung erhältlich.

Der Antrag muss dem Steueramt bis 31.12.2025 zur Bearbeitung vorliegen.

Finanzverwaltung der VGem Wiesentheid