Der Marktgemeinderat Abtswind hat in seiner Sitzung vom 21.10.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 340 v.H. auf 250 v.H. und für die Grundsteuer B von 320 v.H. auf 170 v.H. gesenkt. Die Hebesatzsatzung des Marktes Abtswind wurde im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Nr. 46/2024 vom 15.11.2024 amtlich bekannt gemacht.

Die Grundsteuerbescheide werden von uns abschnittsweise ab dem 17.01.2025 versandt, die erste Rate der Grundsteuervorauszahlung wird zum 15.02.2025 fällig.