Der Marktgemeinderat Rüdenhausen hat in seiner Sitzung vom 04.11.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A von bisher 300 v.H. auf 270 v.H. und für die Grundsteuer B von 300 v.H. auf 150 v.H. gesenkt. Die Hebesatzsatzung des Marktes Rüdenhausen wurde im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid Nr. 48/2024 vom 29.11.2024 amtlich bekannt gemacht.

Die Grundsteuerbescheide werden von uns abschnittsweise ab dem 17.01.2025 versandt, die erste Rate der Grundsteuervorauszahlung wird zum 15.02.2025 fällig.